Kurzarbeit

 

In diesem Leitfaden wird die SV- und Lohnsteuerberechnung bei Kurzarbeit erklärt. Weiters wird erläutert, wie die zugehörigen Lohnarten zu steuern sind.

 

Allgemeines

Die Kurzarbeitsunterstützung des AMS wird den Dienstnehmern ausbezahlt. Sie ist in der SV und Lohnsteuer als laufender Bezug zu behandeln. Weiters werden DB und DZ von diesem Betrag bezahlt. Kommunalsteuer ist NICHT zu entrichten.

Übernimmt der Dienstgeber die SV-Anteile des Dienstnehmers für die Differenz zum ursprünglichen Bezug (Bezug vor Kurzarbeit), so ist dies ein sv-, steuer- und abgabenpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis.

Von der Kurzarbeit sind nur die laufenden Bezüge betroffen. Sonderzahlungen sind in voller Höhe während der Kurzarbeit abzurechnen.

 

Berechnung

Ein Arbeiter mit einem Bruttolohn von € 1.500,-- erhält durch die Arbeitszeitverkürzung nur noch € 1.200,--

Das AMS zahlt € 195,02 an Kurzarbeitsunterstützung. Die Differenz zum ursprünglichen Lohn beträgt somit € 104,98. Der Dienstgeber übernimmt keine DN-SV-Anteile.

Abrechnung Dienstnehmer:

Lohnart für Bruttolohn

 

1200,00

Lohnart für Kurzarbeitsunterstützung

 

195,02

Lohnart für Differenz zu 1.500

 

104,98

 

 

 

Brutto

 

1395,02

SV (18,2% von 1.395,02)

 

253,89

SV (17,2% von 104,98)

 

18,06

 

 

 

Lohnsteuerbemessung

1200+195,02-253,89-18,06

1123,07

Lohnsteuer

 

76,18

 

 

 

Auszahlungsbetrag

1200+195,02-SV-LSt

1046,89

 

Abrechnung Dienstgeber:

KOMMSt

3% von 1.200,--

36,00

DB

4,5% von 1.395,02

62,78

DZ (Wien)

0,4% von 1.395,02

5,58

MVK

1,53% von 1.500,--

22,95

SV (inkl. IE)

21,7% von 1.395,02

302,72

SV (keine WF für 104,98)

21,2% von 104,98

22,26

 

Lohnarten

Für die Kurzarbeitsunterstützung vom AMS ist eine Lohnart anzulegen. Folgende Attribute müssen mit 'J' befüllt werden:
Bezugslohnart, Brutto, SV laufend, DB-Pflicht, DZ-Pflicht, Lohnsteuer laufender Tarif, Lohnart erhöht Jahressechstel, Lohnart erhöht Jahresviertel, Pfändbarer Bezug.
Alle anderen Attribute bleiben leer oder werden mit 'N' befüllt.

Für den Differenzbetrag zum ursprünglichen Bruttolohn vor Kurzarbeit ist eine neue Lohnart anzulegen. Folgende Attribute sind hier mit 'J' zu befüllen:
Bezugslohnart, SV laufend, DB-Pflicht, DZ-Pflicht, Lohnausgleich Kurzarbeit laufend.

Zahlt der Dienstgeber die Dienstnehmeranteile dieser Lohnart, so sind außerdem die Attribute 'DG zahlt DN-Anteil der SV dieser Lohnart' und 'Lohnausgleich Altersteilzeit laufend' auf 'J' zu setzen!