Hat ein Dienstnehmer noch keine SV-Nummer, so ist bei allen Meldungen
zwingend das Geburtsdatum zu befüllen.
Kann auch das Geburtsdatum nicht ermittelt werden, ist die Angabe eines
Sonderdatums möglich -> 00 MM JJJJ oder 00 00 JJJJ. Die Angabe des
Geburtsjahres ist jedenfalls notwendig.
Grundsätzlich ist der erste Buchstabe des Familiennamens groß, alle weiteren Buchstaben sind klein zu schreiben.
Zusätzliche Begriffe im Nachnamen wie z. B. 'sen.' oder 'jun.' sind nicht zulässig.
Obige zwei Punkte gelten auch für Vorname(n).
Wurde ein falsches Anmeldedatum bekannt gegeben, so ist zur Korrektur eine 'Richtigstellung Anmeldung' an Elda zu senden.
Wurde das ab-Datum für die betriebliche Mitarbeitervorsorge nicht oder falsch befüllt, so ist dies mit einer 'Richtigstellung Anmeldung' zu korrigieren.
Korrekturen zu allen anderen Daten der Anmeldung sind mittels Änderungsmeldung richtigzustellen!
Wurde eine Anmeldung beim falschen Dienstgeber gemacht, so ist die Anmeldung zu stornieren.
Ist der Dienstnehmer nach erfolgter Anmeldung oder Mindestangaben-Anmeldung nicht zum Dienst erschienen, so ist die Anmeldung zu stornieren.
Falsche Werte in den Feldern
Ende Beschäftigungsverhältnis
Ende betrieblicher Vorsorgebeitrag
Abmeldegrund
Kündigungsentschädigung ab, bis
Werktage Ersatzleistung
Urlaubsersatzleistung ab, bis
sind mittels der Meldung 'Richtigstellung Abmeldung' zu korrigieren.
Achtung! Bei Anspruch auf UE oder KE muss das Datum im Feld 'Abmeldedatum' ident sein mit dem Datum UE bis bzw. KE bis.
Alle anderen Angaben zur Abmeldung sind ggf. mittels Änderungsmeldung richtigzustellen.
Storno Abmeldungen sind nur zu senden, wenn der Dienstnehmer doch im Unternehmen bleibt.
z. B. Abmeldung per 31.12.2010. Der Dienstnehmer bleibt auf Grund betrieblicher Erfordernisse jedoch bis 31.01.2011 um seinen Nachfolger einzuarbeiten: Die Abmeldung ist mittels Richtigstellung Abmeldung zu korrigieren!
Abmeldung per 31.12.2010. Der Dienstnehmer verbleibt nun doch im Unternehmen. Ein anderer Termin für die Beendigung des Dienstverhältnisses existiert nicht: Die Abmeldung ist zu stornieren.
Richtigstellung Abmeldung
Die UE oder KE Datumsfelder haben sich geändert, wodurch eine Richtigstellung Abmeldung erforderlich ist. In so einem Fall ist trotzdem das Feld 'Ende Beschäftigungsverhältnis' in der Meldung auszufüllen. Auch wenn es sich gegenüber der ursprünglichen Abmeldung nicht verändert hat.
Wird mit dieser Meldung nur das Datum der Abmeldung, UE oder KE geändert, so hat das Feld 'Abmeldegrund' leer zu bleiben!
Der Abmeldegrund wird hier nur befüllt, wenn er in der ursprünglichen Abmeldung falsch angegeben wurde!
Als Anmeldedatum ist hier nur Monat und Jahr des Arbeitsantrittes anzugeben. z. B. 122010. Die Bekanntgabe der genauen Arbeitstage erfolgt in einem späteren Feld.
Bei der Art des Bezuges ist nur der Code 6 erlaubt. Dies wird vom System automatisch befüllt, bitte nicht überschreiben!
In dieser Meldung sind die Tage, an denen der Dienstnehmer arbeitet
für das gesamte Monat anzugeben.
z. B.
Der Dienstnehmer arbeitet am 1., 8., 12. und 15. des Monats.
Wenn nun ein Tag doch nicht gearbeitet wird, so ist dieser mittels einer Stornomeldung bekannt zu geben. Klicken Sie hierzu auf die übermittelte Meldung. Aktivieren Sie die Checkbox 'Sto.' und klicken anschließend auf die gleichnamige Schaltfläche. In der so erzeugten Meldung geben Sie bei den Beschäftigungstagen z. B. 12 ein. Der 12. des Monats wurde somit storniert und es bleiben als Beschäftigungstage der 1., 8. und 15.
Achtung! Bewirkt die Stornierung von einzelnen Beschäftigungstagen eine Änderung von Voll- auf Teilversicherung oder umgekehrt, so sind alle Beschäftigugnstage zu stornieren und eine Neumeldung durchzuführen. Für diesen Fall ist eine Änderungsmeldung nicht zulässig!
Für jedes zu ändernde Feld existiert ein zugehöriges
Code-Feld. Bei Angabe einer Änderung ist dort der Code auf J zu stellen.
Befüllen sie das zu ändernde Feld z. B. 'Wohnort' durch Betätigen der
Pausetaste oder 'Aktualisieren Schaltfläche' -> der Wohnort wird ausgefüllt.
Danach betätigen sie die Enter-Taste
-> das Codefeld zum Wohnort wird automatisch auf J gesetzt.
Angeführte Daten werden nicht als Änderung von der GKK übernommen, wenn das zugehörige Codefeld auf N gesetzt ist!
Wird die Änderung des Familien-/Nachnamens bekannt gegeben, dann ist der alte Familien-/Nachname im Feld 'früherer Familienname 1' anzugeben.
Wird die Adresse geändert, so ist immer die Postleitzahl
mit zu melden. Auch wenn sich diese nicht verändert hat.
Beispiel für eine korrekt ausgefüllte Adressänderung:
Übersiedlung innerhalb Österreichs -> das Feld für internat. KFZ
Kennzeichen kann leer bleiben. Gleiches Beispiel gilt für Übersiedlung
innerhalb des 1. Bezirkes in Wien (gleichbleibende Postleitzahl).
Ändert sich eines der Felder für Nebenbeiträge,
so sind alle Nebenbeiträge anzugeben. Auch jene, die sich nicht geändert
haben.
Beispiel für korrekt angegebene Nebenbeiträge:
Die KU entfällt, WF und IE werden wie bisher weiter gezahlt. Alle übrigen
Nebenbeiträge treffen nicht zu bei diesem Dienstnehmer.
Da es zu allen Nebenbeiträgen nur ein einziges Codefeld gibt, sind
immer alle Nebenbeiträge zu befüllen. An der automatischen Befüllung wird
gearbeitet. Sie werden verständigt, sobald dies mittels Update automatisch
passiert.
Mit dieser Meldung können Angaben zur Karenzart, Entgelt vor Karenz und Entgelt während der Karenz geändert werden.
Alle anderen Korrekturen von SV-Daten sind mittels 'normaler' Änderungsmeldung bekannt zu geben.
Wurde das Dienstverhältnis beendet, so sind nur die Abmeldegründe 02,03,04,05,06,22,24 und 26 zulässig!
Bei aufrechtem Dienstverhältnis hat das Feld 'Abmeldegrund' leer zu bleiben.
Beitragsgrundlagennachweis (SV-Teil des L16)
Im Feld 'Anzahl der Tage mit Teilentgelt' sind die Kalendertage mit Teilentgelt anzugeben. Wird dies bereits in der Bruttoerfassung in der Anzahlspalte gemacht, so ist das Feld in der Meldung automatisch befüllt.
Im Feld 'Beitragspflichtiges Teilentgelt' ist jenes Entgelt anzugeben, das 50% der vollen Geld- und Schbezüge beträgt oder übersteigt.
Der an Lehrlinge zu zahlende Differenzbetrag erreicht nie 50% der vollen Geld- und Sachbezüge. Die Differenzzahlung an Lehrlinge kann daher am BGN nie zu einer Meldung von Teilentgelt führen.
Bei Änderungen an BGN-Werten ist zuerst immer eine Stornomeldung zu erzeugen. Danach wird ein BGN mit den korrekten Werten übermittelt.
Lohnzettel Finanz (L16-Finanzamtsteil)
Ab sofort können auch L16 im Meldungscockpit storniert werden. Markieren sie die zu stornierende Meldung, aktivieren sie die Checkbox 'S' und klicken anschließend auf die Schaltfläche 'Sto.'. Es wird eine Stornomeldung erzeugt.
In dieser Meldung ist die Kennziffer 210 automatisch mit Betrag 0 befüllt. Dies ist das Kennzeichen für eine Stornierung.
In folgenden Fällen ist eine Stornierung erlaubt bzw. unbedingt erforderlich:
Der ursprüngliche L16 wurde mit einer falschen Lohnzettelart übermittelt. z. B. 01-Inlandsbezüge anstatt 02-Auslandsbezüge.
Es soll für den Dienstnehmer gar kein L16 übermittelt werden.
Es wurde ein falsches Jahr in der Meldung angegeben.
Alle übrigen Korrekturen dürfen nicht
storniert werden. In solchen Fällen ist ein neuerliches L16 mit korrekten
Daten und Korrekturindikation zu senden.
Zur Korrektur geben sie im Meldungsdetail im Feld 'Korrekturindikation'
ein 'K' an.
Bei ausschließlicher Auszahlung von Abfertigungen in Teilbeträgen in einem Kalenderjahr, ist als Beginn der erste und als Ende der letzte Auszahlungstage anzugeben. Weiters ist in diesem Fall im Feld 'Unterbrechnung des Lohnzahlungszeitraumes' ein 'J' zu setzen.
Bei Auszahlung einer Abfertigung in Teilbeträgen im Anschluss an laufende Aktivbezüge in einem Kalenderjahr, richtet sich das Beginndatum nach dem aktiven Dienstverhältnis, als Ende ist der letzte Auszahlungstag anzugegben. Auch hier ist im Feld 'Unterbrechnung des Lohnzahlungszeitraumes' ein 'J' zu setzen.
Bei geringfügiger Beschäftigung ist keine Meldung zu erstatten.