Diensterfindungen nach § 67 Abs. 7

 

Prämien für Verbesserungsvorschläge und Diensterfindungen sind unter bestimmten Voraussetzungen abgabenrechtlich begünstigt.

Sind diese Voraussetzungen gegeben und Sie möchten eine solche Prämie 'begünstigt' (zusätzliches um 15 % erhöhtes Jahressechstel) abrechnen, ist folgendes zu beachten:

Am Lohnkonto unter der Lohnart 928 wird das Jahressechstel angedruckt. Dieser Betrag um 15 % erhöht wird als zusätzliches Jahressechstel für Diensterfindungen dann bei der Abrechnung berücksichtigt.

Für diese Berechnung ist eine hierfür korrekt angelegte Lohnart Voraussetzung. Bei dieser Lohnart muss das Attribut 'Diensterfindung zusätzliches J/6tel (§67Abs.7)' auf J stehen. Alle anderen lohnsteuerrelevanten Attribute sind auf N zu setzen.

Ist die Lohnart richtig angelegt und die Abrechnung der Diensterfindung erfolgt, so können Sie die ermittelten Beträge am Lohnkonto nachvollziehen.

Wieviel dieser Prämie mit dem festen Satz versteuert wurde ist am Lohnkonto an der Lohnart 919 (LSt-Bemessung Sonderzahlung o. FB 620,-) ersichtlich.

Ein eventuell vorhandener Überhang über dieses Jahressechstel wird automatisch in die Lohnsteuerbemessung laufend (Lohnart 917 am Lohnkonto) gerechnet und nach Tarif versteuert.

 


Wurde die Besteuerung der Diensterfindung Ihrer Meinung nach nicht richtig durchgeführt so kontrollieren Sie bitte folgendes:
Ist die verwendete Lohnart auch wirklich richtig angelegt (auch SV-Attribute kontrollieren)
Wurde ev. in den Vormonaten schon eine Lohnart verwendet bei der das Attribut für § 67/7 auf J gesetzt ist (dann kann es sein, dass die Begünstigung bereits verbraucht ist, da sie für das ganze Jahr gilt und nicht pro Prämie neu berücksichtigt wird.)